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Aus: Ausgabe vom 22.10.2016, Seite 2 / Inland

Gutachten sieht Schlupflöcher bei Gesetz zur Leiharbeit

Berlin. Der Bundestag hat am Freitag nach jahrelanger Debatte ein Gesetz beschlossen, das dem Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen vorbeugen soll. Es sieht eine Höchstverleihdauer von 18 Monaten vor, um Zeitarbeit als Dauerzustand zu verhindern. Betroffene sollen künftig nach spätestens neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten. Grünen- und Linksfraktion stimmten gegen das Gesetz. Einem Gutachten zufolge beinhaltet die Regelung mehrere Schlupflöcher. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht unter anderem Probleme bei den Vorschriften zu gleicher Bezahlung von Leih- und Stammbelegschaft, wie die Süddeutsche Zeitung am Freitag berichtete. Unternehmen könnten dies durch eine »Rotationslösung« umgehen. (AFP/dpa/jW)