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Aus: Ausgabe vom 04.11.2016, Seite 15 / Feminismus

Weniger Kinderehen in Deutschland

Berlin. In Deutschland geht die Zahl der Eheschließungen, bei denen mindestens ein Partner minderjährig war, stark zurück. Nach einer Recherche der Funke-Mediengruppe (Donnerstag) beim Statistischen Bundesamt gab es im Jahr 2000 noch 1.073 solcher Hochzeiten, im vergangenen Jahr wurden nur noch 92 registriert.

In der aktuellen Diskussion um Kinderehen von jungen Migranten sprach sich die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), gegen ein generelles Verbot aus. Dies könne »im Einzelfall junge Frauen ins sozia­le Abseits drängen«, sagte sie den Zeitungen der Mediengruppe. Würden ihre Ehen, wie von den Unionsparteien verlangt, für ungültig erklärt, so verlören sie »unter anderem Unterhalts- und Erbansprüche, ihre Kinder wären unehelich, für viele würde das sogar eine Rückkehr in ihre Heimatländer unmöglich machen«. Laut Ausländerzentralregister waren Ende Juli 2016 insgesamt 1.475 in Deutschland lebende ausländische minderjährige Personen verheiratet. In Deutschland dürfen Ehen derzeit grundsätzlich erst mit der Volljährigkeit geschlossen werden, in Ausnahmefällen aber schon mit 16 Jahren. (dpa/jW)

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