Aus: Ausgabe vom 08.11.2016, Seite 5 / Inland
Mehr Unterhalt für Trennungskinder
Düsseldorf. Trennungskinder haben zum Jahreswechsel Anspruch auf höheren Unterhalt. In der neuen bundesweit angewendeten »Düsseldorfer Tabelle« werden die Mindestbedarfssätze von unterhaltsberechtigten Kindern zum 1. Januar 2017 erhöht, wie das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag mitteilte.
Der Mindestunterhalt steigt für Kinder bis zum fünften Lebensjahr um sieben auf 342 Euro. Sechs- bis Elfjährige haben Anspruch auf 393 Euro (plus neun). Zwölf- bis 17jährige bekommen 460 statt 450 Euro monatlich. (dpa/jW)
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