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Aus: Ausgabe vom 10.11.2016, Seite 7 / Ausland

Italien: Auch Name der Mutter rechtens

Rom. Eheliche Kinder in Italien dürfen laut einem Urteil des Verfassungsgerichtes nun auch den Nachnamen der Mutter erhalten. Bisher bekamen Kinder verheirateter Eltern in Italien automatisch den Nachnamen des Vaters. Diese Regelung sei verfassungswidrig, wenn beide Eltern es anders wünschten, hieß es in dem Urteil von Dienstag abend. Eine nähere Urteilsbegründung lag noch nicht vor. (dpa/jW)

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