Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 11.11.2016, Seite 4 / Inland

Islamist darf nicht Bundespolizist werden

Koblenz. Wer islamistische Propaganda verbreitet, darf nach einem Gerichtsurteil nicht Bundespolizist werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte nach Mitteilung vom Donnerstag den Eilantrag eines Mannes aus der Eifel ab, mit dem er seine Ausbildung erzwingen wollte. Der Bewerber hatte ein Video auf Facebook eingestellt, in dem es hieß, es sei eine größere Sünde, nicht zu beten, als einen Menschen zu töten. Die Bundespolizeiakademie in Lübeck lehnte daraufhin seine Einstellung ab.

Zu Recht, befanden die Koblenzer Richter. Wer Beamter werden wolle, müsse zeigen, dass er sich jederzeit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne. Es gebe berechtigte Zweifel an seiner Verfassungstreue. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz möglich. (dpa/jW)