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Aus: Ausgabe vom 12.11.2016, Seite 16 / Aktion

Angriffe abwehren!

Stellvertreter des »Hitlers von Köln«, Fußballstar Max Kruse und Emma-Herausgeberin Alice Schwarzer verklagen jW
Von Dietmar Koschmieder
NPD-Junge Welt-Polizei - 17.06.2011 - Berlin - IMG_5355.JPG

Die junge Welt steckt in ökonomischen Schwierigkeiten und hat den Kampf dagegen aufgenommen. Erster und wichtigster Ansatz: Wir brauchen mehr Abos! Eine Zwischenbilanz ziehen wir auf der Rosa-Luxemburg-Konferenz am 14. Januar 2017 in Berlin. Die bisherigen Reaktionen sind so überwältigend, dass wir leider nicht auf alle Zuschriften, Spenden, Anregungen persönlich reagieren können. Wir konzentrieren uns darauf, mit Hochdruck an der Veränderung unserer Lage zu arbeiten.

Anonymer Neonaziführer

Das alles ist anstrengend, aber niemand sollte glauben, dass die junge Welt erschöpft oder gar wehrlos ist! Nach wie vor verteidigen wir uns gegen juristische Angriffe, denen wir zur Zeit besonders massiv ausgesetzt sind. Am Donnerstag, den 10. November, fand vor dem Kölner Oberlandesgericht ein Prozess gegen die junge Welt statt, hinter dem ein jahrzehntelang aktiver und bekannter Führer der Kölner Neonaziszene steht. Unbestritten ist, dass dieser im Auftrag von Staatsbehörden die rechte Szene aufbaute, unter anderem als Stellvertreter von Axel Reitz, der sich gerne »Hitler von Köln« nennen ließ. Ebenso unbestritten ist, dass die damalige Präsidentin des NRW-Verfassungsschutzes eine Ähnlichkeit zwischen diesem Mitarbeiter und einem Phantombild erkannt hat, das den Bombenattentäter auf ein Lebensmittelgeschäft in der Kölner Probsteigasse darstellt – der Anschlag wird dem NSU-Terrornetzwerk zugeordnet. Darüber hat junge Welt berichtet, nach Ansicht des Neonazis im Staatsauftrag hätte dabei aber sein Name nicht genannt werden dürfen. Diese Auffassung teilte das Kölner Landgericht. In erster Instanz wurde die junge Welt deshalb zum Schweigen und zur Übernahme aller Kosten verurteilt. Wir sind der Ansicht, dass dies nicht richtig ist: Die Besonderheit der Straftat und der Rolle, die dieser Mann spielt, rechtfertigen eine namentliche Nennung. Zum zeitgeschichtlichen Hintergrund gehört auch, dass offensichtlich in einer Vielzahl von Fällen staatliche Einrichtungen die mögliche Aufklärung von Straftaten vereitelt haben. Am Donnerstag kam das Oberlandesgericht in Köln aber noch zu keinem Urteil.

Vorkommnisse statt Fakten

Am Freitag, den 18. November, findet bereits der nächste Gerichtstermin vor dem Hamburger Landgericht statt. Diesmal ist Topbundesligaspieler Max Kruse der Ankläger. Der wurde wegen »Vorkommnissen außerhalb des Fußballbetriebs«, wie Wikipedia es umschreibt, im März 2016 aus dem Kader der Nationalmannschaft gestrichen. Darüber und wie Kruse gegen diverse Medien vorgegangen ist, hat junge Welt sachlich berichtet. Max Kruse ließ uns das per einstweiliger Verfügung verbieten. Gegen diesen Eingriff in die Pressefreiheit wehren wir uns. Auch hier sind wir der Meinung, dass die Öffentlichkeit ein Recht hat zu erfahren, warum Bundestrainer Joachim Löw Kruse aus dem Kader warf.

Pressefreiheit eingeschränkt

Damit nicht genug, ein weiterer Termin steht schon fest: Emma-Herausgeberin Alice Schwarzer greift eine Glosse der jungen Welt an, die im September erschien. Frau Schwarzer hat in ihrer Autobiographie ein Verhältnis mit einer Frau verschwiegen – diese ehemalige Freundin berichtet nun selbst über die Beziehung. Schon die erste Version des Buches ließ Frau Schwarzer verbieten, die zweite war im September Gegenstand einer erneuten rechtlichen Auseinandersetzung. Darüber berichtete junge Welt unter dem Titel »Lufthoheitsverteidigerin des Tages: Alice Schwarzer«. Diese will einen einzigen Satz verbieten lassen, mit dem in der jW der Charakter des Streites beschrieben und kommentiert wird, ohne wörtlich aus dem Buch zu zitieren. Frau Schwarzer meint, dass die Pressefreiheit zugunsten ihrer Privatsphäre zurücktreten müsse. Wir sind der Ansicht, dass sie sich eine erklärende Berichterstattung gefallen lassen muss. Auch weil sie sehr wohl weiß, dass das Politische eine private und das Private eine politische Komponente hat. Am 25. Januar 2017 wird das Landgericht Köln diesen Fall verhandeln.

Solche Prozesse kosten Kraft, Zeit und Geld. Alleine für die hier genannten Verfahren können mehr als 20.000 Euro anfallen. Auch deshalb wollen wir unseren Verlag ökonomisch stabilisieren, damit sich die junge Welt weiterhin gegen solche Angriffe wehren kann.

Außerordentliche Vollversammlung:

Samstag, 19.11., findet ab 13 Uhr die außerordentliche Vollversammlung unserer Genossenschaft LPG junge Welt eG in der Ladengalerie, Torstr. 6 in Berlin statt (www.jungewelt.de/19-11). Lesertreffen: Am 15.11. in der Universität Jena (Carl-Zeiß-Str. 3, Seminarraum 309), am 16.11. im Liebknecht-Haus in Leipzig (Braustr. 15) und am 17.11. im Bürgerhaus City in Chemnitz (Rosenhof 18), jeweils um 19 Uhr.

XXII. Internationale Rosa-Luxemburg-Konferenz: Ab sofort können Karten online unter www.rosa-luxemburg-konferenz.de bestellt werden.

Jetzt junge Welt unterstützen und abonnieren: www.jungewelt.de/kampagne

Jetzt spenden (bitte Verwendungszweck »Probelesen« angeben): https://www.jungewelt.de/unterstuetzen/spenden.php

Informationen zur Genossenschaft und Antrag auf Mitgliedschaft: www.jungewelt.de/19-11

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Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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