Karlsruhe bremst Aufklärer aus
Bundesregierung darf Herausgabe der NSA-Selektorenlisten weiter verweigern
Der NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der NSA-Selektorenlisten durch die Bundesregierung. Die Listen berührten das Geheimhaltungsinteresse der USA und könnten bei einer Herausgabe ohne deren Einverständnis »die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung erheblich beeinträchtigen«, begründete das Bundesverfassungsgericht seinen am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Geklagt hatten...
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