Anno … 49. Woche
1871, 10. Dezember: Vor dem Hintergrund des Konflikts zwischen dem neuen Deutschen Reich und der katholischen Kirche unter Papst Pius IX. wird der sogenannte Kanzelparagraph 130 a ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er droht Geistlichen, die im Kontext ihrer Berufsausübung politische Urteile äußern, bis zu zwei Jahren Haft an.
1936, 5. Dezember: Der VIII. außerordentliche Sowjetkongress nimmt die neue, zweite Verfassung der UdSSR an. Diese garantiert u. a. das Recht auf Arbeit und Erholung und schreibt die Trennung von Kirche und Staat sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter und Völker fest. Auch Rede-, Presse- und Versammlungsfreiheit werden gesetzlich gewährleistet. Die Verfassung wird ungeachtet der zur gleichen Zeit stattfindenden Schauprozesse zeitgenössisch als eine der demokratischsten der Welt wahrgenommen.
1946, 5. Dezember: Nachdem in Jugoslawien bereits vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Vermögen von Kollaborateuren enteignet wurden, folgt mit dem Gesetz über die Nationalisierung privater Wirtschaftsbetriebe die Verstaatlichung aller wichtigen Industrieunternehmen und Banken. Im Frühjahr 1948 werden schließlich auch kleinere private Unternehmen in gesellschaftliches Eigentum überführt.
1956, 10. Dezember: Unter der Führung von Agostinho Neto wird in dem zum portugiesischen Kolonialreich gehörenden Angola die Volksbewegung zur Befreiung Angolas (MPLA) gegründet. Sie führt ab 1961 einen langanhaltenden Guerillakrieg gegen die Kolonialmacht, der von der UdSSR und Kuba unterstützt wird. Am 11. November 1975 ruft sie die Unabhängigkeit aus und erklärt Angola zur Volksrepublik. Daraufhin kommt es zum Bürgerkrieg, der den Charakter eines Stellvertreterkrieges zwischen den USA und der Sowjetunion annimmt.
1991, 8. Dezember: Mit der »Erklärung von Minsk«, unterzeichnet von der Russischen Föderation, Belorussland und der Ukraine, wird die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) gegründet. Sie tritt an die Stelle der UdSSR, die mit der »Alma-Ata-Erklärung« am 21.12.1991 aufgelöst wird. Zugleich schließen sich mit Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan acht weitere ehemalige Sowjetrepubliken der GUS an.
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vom 03.12.2016