Aus: Ausgabe vom 01.12.2016, Seite 2 / Inland
Gericht lockert Verbote für Partys am Karfreitag
Karlsruhe. Der ausnahmslose Schutz des Karfreitags in Bayern verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss festgestellt. Die Karlsruher Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit statt.
Um die bayerische Regelung gerichtlich prüfen zu lassen, hatte die Gruppierung am Karfreitag 2007 eine Veranstaltung in einem Münchner Theater organisiert. Die zum Abschluss geplante »Heidenspaß-Party« wurde – wie abzusehen war – untersagt. Zu Unrecht, so das Verfassungsgericht. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Europäische Aufrüstungsgemeinschaft
vom 01.12.2016 -
»Kompromisse sind Alltag für Parteien«
vom 01.12.2016 -
Kritik ist unerwünscht
vom 01.12.2016 -
Jahrmarkt der Kriegstauglichkeiten
vom 01.12.2016 -
Propaganda gegen Piloten
vom 01.12.2016 -
Kleingerechnet
vom 01.12.2016 -
»In Barcelona ist Beimler bekannter als in seiner Heimat«
vom 01.12.2016