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Aus: Ausgabe vom 05.12.2016, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Altverträge: Klagen gegen Bausparkassen

Stuttgart. Bausparkassen müssen sich künftig in einem weiteren Streit um eine recht neue Kündigungsklausel vor Gericht verantworten. Klagen gegen den Verband der Privaten Bausparkassen, die Badenia und die LBS Südwest seien eingereicht worden, teilte die Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg mit, welche die Institute abgemahnt und nicht die geforderte Unterlassungserklärung bekommen hatte. Die Beklagten wiesen die Vorwürfe als unbegründet zurück. Das Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht gegen die LBS Südwest sei für den 23. Februar terminiert worden. Heimatmarkt der LBS sind Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Es geht um eine Klausel, die etwa bei der LBS Südwest 2005 eingeführt wurde und der zufolge Verträge 15 Jahre nach Abschluss gekündigt werden könnten, wenn sie nicht in Darlehen umgewandelt wurden. Separat zu den neuen Klagen laufen schon seit 2015 zahlreiche Prozesse gegen die Kündigungen von gut verzinsten Altverträgen. (dpa/jW)

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