Aus: Ausgabe vom 06.12.2016, Seite 7 / Ausland
Berufung gegen Brexit-Urteil
London. Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens prüft seit Montag die Frage, ob die Regierung die Zustimmung des Parlaments einholen muss, bevor sie Verhandlungen über den geplanten Ausstieg aus der Europäischen Union aufnehmen darf. Die elf Richter des Supreme Court kamen am Morgen in London zusammen, um ihre Beratungen über einen Berufungsantrag der Regierung aufzunehmen. Anfang November hatte der High Court in London entschieden, das britische Kabinett dürfe die Brexit-Verhandlungen mit der EU erst nach Zustimmung der Abgeordneten beginnen. (AFP/jW)
Mehr aus: Ausland
-
Mordsgeschäfte in Krisenzeiten
vom 06.12.2016 -
Niederlage für Matteo Renzi
vom 06.12.2016 -
Rechtsstaat krankgeschrieben
vom 06.12.2016 -
Grüner siegt erneut
vom 06.12.2016 -
Klassenkampf abgesagt
vom 06.12.2016