Bundesgerichtshof lässt Mieter auflaufen
Ehepaar soll Wohnung räumen. Hausbesitzer-GbR kommt mit »Eigenbedarf«-Argument durch
Mieter tragen jederzeit das Risiko, ihren Lebensmittelpunkt zu verlieren, wenn es den Eigentümern in den Sinn kommt. Unabhängig davon, wie lange sie eine Wohnung nutzen, müssen sie auch in Zukunft damit rechnen, dass ihnen nicht nur ein privater Einzeleigentümer, sondern auch die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft kündigen. Es reicht offenbar für die Besitzer, das Zauberwort »Eigenbedarf« ins Spiel zu bringen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte mit eine...
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