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Aus: Ausgabe vom 21.12.2016, Seite 2 / Inland

Zschäpe: Anwalt will Gutachter abberufen

München. Wegen eines Streits mit der Verteidigung hat sich das Oberlandesgericht München am Dienstag im NSU-Prozess nicht mit dem psychiatrischen Gutachten über die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe befassen können. Ihr Verteidiger Wolfgang Heer warf dem Gutachter Henning Saß »methodische« Mängel vor und beantragte dessen Abberufung. Am Nachmittag unterbrach das Gericht die Verhandlung. Unklar blieb, ob Saß sein Gutachten am Mittwoch vortragen kann. Heer bezog sich in seinem Antrag auf ein schriftliches Vorgutachten. In diesem habe Saß häufig nur »subjektive Wertungen« abgegeben – etwa wenn er von einem »ablehnenden Zug um den Mund« der Angeklagten schreibe. Zudem habe er Zschäpe nicht sprechen können, was ihr aber nicht angelastet werden dürfe. (dpa/jW)

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