Aus: Ausgabe vom 31.12.2016, Seite 6 / Ausland
Südkorea: Park muss nicht vor Gericht
Seoul. Südkoreas entmachtete Präsidentin Park Geun Hye muss im Verfahren um ihre Amtsenthebung nicht vor dem Verfassungsgericht erscheinen. Das Gericht wies am Freitag einen Antrag des Parlaments zurück, das eine persönliche Befragung der unter Korruptionsverdacht stehenden Politikerin verlangt hatte. Das Parlament hatte wegen der Korruptionsaffäre Anfang Dezember für ein Amtsenthebungsverfahren gegen Park gestimmt, die damit umgehend ihre Amtsvollmachten verlor. (AFP/jW)
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