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Aus: Ausgabe vom 02.01.2017, Seite 1 / Inland

Mindestlohn beträgt nun 8,84 Euro pro Stunde

Berlin. Mit dem 1. Januar ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns um 34 Cent auf 8,84 Euro pro Stunde wirksam geworden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) betonte am Sonntag, dies komme Millionen Beschäftigten mit geringem Verdienst zugute. Sie hätten bei einer Vollzeitstelle monatlich etwa 55 Euro mehr in der Tasche, äußerte Stefan Körzell. »Mit der Entwicklung bei den Un- und Angelernten liegen wir deutlich über dem Schnitt der Lohnerhöhungen im Jahr 2016.« Wichtig seien nun Kontrollen zur Einhaltung der Gehaltsuntergrenze.

Empfohlen wurde die Erhöhung von der Mindestlohnkommission, in der neben einem Präsidenten je drei Vertreter des Kapitals und der Gewerkschaften sitzen. Wenigstens 11,68 Euro wären allerdings notwendig, um eine Rente über der Grundsicherung zu erreichen – nach 45 Arbeitsjahren in Vollzeit. (jW)

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