»Polizeiberichte nicht vom Gericht geprüft«
In der BRD ist das Versammlungsrecht umkämpft. Nun wurde eine Klage gegen die Einkesselung von Demonstranten abgewiesen. Gespräch mit Elke Steven
Johannes SupeWie steht es um die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit in der Bundesrepublik? Darüber möchte ich mit Ihnen anhand zweier Fälle sprechen. Ein wenig zurück liegt der erste: Bei einer Großdemonstration gegen die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main wurden 2013 etwa 1.000 Protestierende von der Polizei eingekesselt. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage der Betroffenen ab, was Mitte Dezember bekannt wurde. Wie bewerten Sie das?
Es ist ein fürchterlicher En...
Artikel-Länge: 4360 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.