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Aus: Ausgabe vom 20.01.2017, Seite 11 / Feuilleton
Pop

Yeah, yeah, yeah

Paul McCartney (74/Foto) hat in New York Klage gegen den Musikverlag Sony/ATV eingereicht, um seine Rechte an den größten Hits der Beatles wiederzuerlangen, wie verschiedene US-Medien am Mittwoch berichteten. Der Sänger und Songschreiber will demnach das Copyright für Songs wie »Hey Jude«, »Yesterday« und »Let It Be« zurückbekommen, die er zwischen 1962 und 1971 mit John Lennon verfasste. Sie waren damals an verschiedene Musikverlage verkauft worden. In den 80er Jahren gehörten sie zu einem umfangreichen Liederkatalog, den Michael Jackson erwarb. Später überführte der Popstar ihn in das Jointventure Sony/ATV, an dem er die Hälfte der Anteile hielt. Nach Jacksons Tod verkauften seine Erben diese Anteile an Sony. Die Anwälte McCartneys gehen davon aus, dass ihr Mandant die Rechte gemäß US-Urheberrecht ab 2018 zurückerhält – allerdings wohl kaum ohne Rechtsstreit. Im vergangenen Jahr hatte die britische Band Duran Duran einen ähnlichen Prozess um die Rechte an eigenen Songs gegen Sony/ATV verloren. (dpa/jW)

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