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Aus: Ausgabe vom 23.01.2017, Seite 5 / Inland

»Tarifeinheitsgesetz« wird geprüft

Karlsruhe. Ab Dienstag wird sich das Bundesverfassungsgericht mit der Rechtmäßigkeit des sogenannten Tarifeinheitsgesetzes befassen. Die Regelung soll vorgeblich das Prinzip »Ein Betrieb, ein Tarifvertrag« auch dann durchsetzen, wenn mehrere Gewerkschaften im Unternehmen tätig sind. Tatsächlich greift es weitreichend in das Streikrecht kleinerer Gewerkschaften ein. Das Bundesverfassungsgericht hat für die zweitägige Verhandlung aus einer Vielzahl von Klagen fünf herausgegriffen, die exemplarisch das gesamte Spektrum des Problems beleuchten sollen. Dazu zählen die Klagen der Unabhängigen Flugbegleiter­organisation (UFO), des Marburger Bundes, der Nahverkehrsgewerkschaft, die Klage eines einzelnen Gewerkschafters und eine von ver. di. Karlsruhe wird nun prüfen, ob die regelung verfassungswidrig ist. Im Grundgesetz heißt es: Das Recht, etwa Gewerkschaften zu bilden, »ist für jedermann und alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig«. Hieraus werden die Gewerkschaftsrechte abgeleitet. (AFP/jW)