Aus Leserbriefen an die Redaktion
Rückwirkung auf KPD-Verbot
Zu jW vom 18. Januar: »Alles erlaubt außer Kommunismus«
Interessant ist, dass das Verfassungsgericht selbst Bezug auf das KPD-Verbot nimmt: »An der abweichenden Definition im KPD-Urteil, nach der es einem Parteiverbot nicht entgegenstehe, wenn für die Partei nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, dass sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können (…), hält der Senat nicht fest.« Darau...
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