Aus Leserbriefen an die Redaktion
Tricksereien bei Mietwertermittlung
Zu jW vom 8. Februar: »Klagen, Schulden, Räumungen«
Wenn sich ein Ministerium der Feststellung der Kosten der Unterkunft widmen will, ist mit dem Schlimmsten zu rechnen. Denn dass die Angemessenheitsgrenzen zu niedrig angesetzt sind, liegt nicht an den bisherigen gesetzlichen Regelungen, sondern an der Ignoranz der Kommunen und Erhebungsfirmen im Zuge der Mietwertermittlung.
Denn praktisch nie werden die Vorgaben des Bundessozialgeri...
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