Aus: Ausgabe vom 22.02.2017, Seite 4 / Inland
Gesetzesinitiative gegen Nazidevotionalien
Saarbrücken. Das Saarland will den Handel mit Gedenkstücken aus der Nazizeit unter Strafe stellen. Die Landesregierung hat dazu eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht. Der Verkauf von Nazidevotionalien sei derzeit nicht strafbar, wenn etwa Hakenkreuz oder SS-Runen abgeklebt oder verborgen seien, teilte das Justizministerium am Dienstag in Saarbrücken mit. »Die gewerbsmäßig genutzte Verehrung des Nationalsozialismus und die Verhöhnung seiner Opfer muss ein Ende haben«, sagte Saarlands Justizminister Reinhold Jost (SPD). Der Gesetzesentwurf soll Anfang März im Ministerrat vorgestellt und dann in den Bundesrat eingebracht werden. (dpa/jW)
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