Besteuerung beschlossen
Bund und Länder einigen sich auf Umgang mit »Cum-Cum«-Geschäften
Bund und Länder haben sich über den Umgang mit sogenannten Cum-Cum-Geschäften verständigt. Wie das Bundesfinanzministerium am Dienstag in Berlin mitteilte, können die Finanzämter damit nun nach einheitlichen Kriterien solche Geschäfte aufgreifen, die bis Jahresende 2015 vorgenommen wurden. Zum Jahresbeginn 2016 wurde den kritisierten »Steuersparmodellen« gesetzlich die Grundlage entzogen.
»Damit erhalten die Finanzämter Klarheit, wie sie die rechtswidrigen Cum-Cum-Ge...
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