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Aus: Ausgabe vom 14.03.2017, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Kartellamt kritisiert Milchmarktakteure

Bonn. Die Zustände auf dem Milchmarkt sind dem Bundeskartellamt ein Dorn im Auge. Die üblichen Verträge zwischen Bauern und Molkereien und die darin enthaltenen Ausschließlichkeitsklauseln könnten zu einer Abschottung des Marktes führen, kritisierte der Behördenpräsident Andreas Mundt am Montag. »Es gibt so gut wie keine Wechsel der Molkerei. Das ist problematisch für die Landwirte und behindert mögliche Newcomer auf der Molkereiseite oder Molkereien, die ihre Tätigkeit ausdehnen wollen.«

Das Amt hatte in den vergangenen Monaten 89 private und genossenschaftliche Molkereien zu ihren Lieferbedingungen befragt, die zusammen etwa 98 Prozent der im Lande produzierten Milch liefern. Üblich sind demnach Verträge mit langen Kündigungsfristen und Laufzeiten. Außerdem würden die Landwirte flächendeckend dazu verpflichtet, Milch ausschließlich bei ihrer Molkerei abzuliefern. Weit verbreitet sei auch, dass der Auszahlungspreis für die Milch erst nach der Lieferung festgesetzt werde. (dpa/jW)

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