Auflage 150.000: junge Welt bekannter machen
Damit sich die junge Welt juristisch verteidigen kann, braucht sie Spenden für den Prozeßkostenfonds. Und weil die junge Welt auch weiterhin konsequent vom Standpunkt der Unterdrückten aus berichten will, braucht sie Abonnements. Deshalb bitten wir alle, die die junge Welt nutzen, um ein Print- oder Onlineabo. Da aber die junge Welt nur von jenen genutzt werden kann, die sie bereits für sich entdeckt haben, bitten wir Sie auch um Ihre Mitwirkung beim Bekanntmachen unserer Zeitung. Dazu dürfen Sie gerne das dreiwöchige, kostenlose Probeabo an Freunde und Bekannte verschenken, die Interesse an der Zeitung haben könnten. Nicht selten wird ein Abo daraus.
Neben dieser ganz individuellen Art der Werbung für die junge Welt organisieren wir einmal im Jahr eine bundesweite Kampagne: Die Ausgabe unserer Zeitung zum 1. Mai 2017 wird in einer Auflage von 150.000 Exemplaren gedruckt und dann eben nicht nur an Abonnenten und Kioske geliefert, sondern auch an viele Leserinnen und Leser, die diese verteilen: Keine 1.-Mai-Kundgebung ohne junge Welt! Aber auch andere Veranstaltungen an diesem Wochenende werden genutzt, um die Zeitung bekannt zu machen. Zudem werden an Infoständen in Fußgängerzonen und Marktplätzen neue Leserinnen und Leser geworben. In diesem Jahr sind nicht nur Zeitungen zu verteilen, bei der Gelegenheit gewinnen wir auch viele Probeleser. Eine gemeinsame Aktion, bei der wir uns auf Ihre Mithilfe freuen. Verteilt wird in ganz Deutschland, in der Schweiz und in Österreich, aber auch die Luxemburger dürfen gerne mitmachen.
Auch Sie wollen dabei sein? Dann melden Sie sich doch bei Ingo Höhmann von unserem Aktionsbüro (030-536355-50, ihm@jungewelt.de). Sie können aber auch gleich unser Bestellformular im Internet nutzen (https://www.jungewelt.de/aktion/verteilen.php). Und wenn Sie noch Leserinnen oder Leser aus Ihrer Region suchen, die die Aktion mit Ihnen gemeinsam durchführen: Auch dabei hilft Ihnen unser Aktionsbüro gerne.
Aktionsbüro
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
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junge Welt gegen Neokolonialismus
vom 18.03.2017