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Aus: Ausgabe vom 29.03.2017, Seite 9 / Kapital & Arbeit

EuGH erteilt Rosneft Abfuhr

Luxemburg/Moskau. Die in der Ukraine-Krise verhängten EU-Sanktionen gegen den russischen Ölkonzern Rosneft sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtmäßig. Die EU-Staaten hätten die Strafmaßnahmen gegen Rosneft und andere Unternehmen gut begründet, erklärten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-72/15). Negative Folgen für manche Unternehmen seien damit zu rechtfertigen.

Rosneft kritisierte das Urteil als »gesetzwidrig, unbegründet und politisiert«. Der größte russische Ölkonzern hatte in Großbritannien gegen die Sanktionen geklagt, die Richter dort schalteten den EuGH ein. Die Sanktionen verbieten es, Spezialtechnik und Dienstleistungen zur Ölförderung an russische Unternehmen zu liefern. Zudem dürfen EU-Banken keine Geldgeschäfte von mehr als 30 Tagen Laufzeit mit bestimmten russischen Firmen machen. Rosneft ist von beiden Maßnahmen betroffen. (dpa/jW)

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