Gefängnisstrafen für S&K-Immobilienbetrüger
Frankfurt am Main. Die beiden Gründer der Immobiliengruppe S&K sind wegen Untreue zu Haftstrafen von jeweils achteinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt am Main blieb mit dem am Mittwoch verkündeten Urteil wie erwartet im Rahmen einer zuvor erzielten Verständigung mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der ursprünglich erhobene Betrugsvorwurf war fallengelassen worden, nachdem die Angeklagten Geständnisse abgelegt hatten. Ein früherer leitender Angestellter der S&K-Gruppe wurde als Mittäter zu sechs Jahren Haft verurteilt, ein ebenfalls angeklagter Hamburger Unternehmer wegen Beihilfe zur Untreue zu viereinhalb Jahren. Die S&K-Gründer mussten sich vor Gericht verantworten, weil mehrere tausend Anleger getäuscht worden sein sollen. Dabei soll ein Schaden in Millionenhöhe entstanden sein. (AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
Verschärftes Du-du unter Partnern
vom 30.03.2017 -
»Von uns geht keine Gewalt aus«
vom 30.03.2017 -
Angebot drosseln
vom 30.03.2017 -
Letztes Aufgebot
vom 30.03.2017 -
Ramelows Frühjahrsbesuch
vom 30.03.2017 -
Spekulation verhindern
vom 30.03.2017 -
Zu nah am Mindestlohn
vom 30.03.2017