Aus: Ausgabe vom 06.04.2017, Seite 4 / Inland
Kabinett beschließt Ehe ab 18
Berlin. Heiraten wird in Deutschland künftig ausnahmslos erst ab 18 Jahren möglich sein. Das nach Angaben aus Regierungskreisen am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligte Gesetz zum Verbot von Kinderehen sieht die Heraufsetzung der Ehemündigkeit auf 18 Jahre vor. Bislang können Ehen auch eingegangen werden, wenn ein Partner jünger, aber mindestens 16 Jahre alt ist und die Familiengerichte zugestimmt haben. Nach dem neuen Gesetz sollen zudem bereits bestehende Ehen grundsätzlich unwirksam sein, wenn einer der Partner noch keine 16 Jahre alt ist. Dann wäre auch keine Aufhebung erforderlich. (AFP/jW)
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