Aus: Ausgabe vom 08.04.2017, Seite 4 / Inland
DITIB: Klagen gegen Entlassung erfolglos
Köln. Zwei Imame sind mit Klagen gegen ihre Entlassung aus Moscheen der Türkisch-Islamischen Union DITIB gescheitert. Zwischen ihnen und dem eingetragenen Verein, der der Kontrolle des Türkischen Ministerpräsidentenamtes untersteht, habe kein Arbeitsverhältnis bestanden, urteilte das Kölner Arbeitsgericht am Freitag. Zwar seien sie in DITIB-Moscheen in Baden-Württemberg tätig gewesen, jedoch als Beamte der Türkei. Die Imame waren nach dem Putschversuch dort ihrer Ämter enthoben worden. Die beiden Religionsgelehrten hatten argumentiert, die DITIB habe ihnen Anweisungen erteilt und sei somit Arbeitgeberin gewesen. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Petry will regieren
vom 08.04.2017 -
Wo Krieg in der Heide beginnt
vom 08.04.2017 -
Gnadenfrist für Obdachlose
vom 08.04.2017 -
Die Opfer der Stahlriesen
vom 08.04.2017 -
Widerstand gegen Weltmonopol
vom 08.04.2017