Aus Leserbriefen an die Redaktion
Gesetzlicher Feiertag
Zu jW vom 26. April: »Rotlicht: 1. Mai«
Nick Brauns schreibt, der 1. Mai sei durch die Nazis zum gesetzlichen Feiertag geworden. Der 1. Mai war bereits 1919 ein gesetzlicher Feiertag, allerdings nur auf das Jahr 1919 beschränkt. Das geht auf einen Beschluss der Weimarer Nationalversammlung vom 15.4.1919 zurück.
Lars Kalkbrenner, per E-Mail
Zum Schweizer Gehalt
Zu jW vom 29./30. April/1. Mai: »›Wir sollten uns die primäre Versorgung abgucken‹«
PS zum...
Artikel-Länge: 5716 Zeichen
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