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Aus: Ausgabe vom 11.05.2017, Seite 4 / Inland

Härtere Strafen für Wohnungseinbrüche

Berlin. Die Bundesregierung will mit härteren Strafen gegen die hohe Zahl von Wohnungseinbrüchen vorgehen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, wonach für Einbrüche in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten soll. Insgesamt reicht der Strafrahmen bis zu zehn Jahren. Einen »minder schweren Fall« soll es bei Einbrüchen in Privatwohnungen nicht mehr geben. Durch das höhere Strafmaß können künftig Verfahren auch nicht mehr einfach eingestellt werden. Bislang gibt es bei Wohnungseinbrüchen eine Mindeststrafe von einem halben Jahr, in minder schweren Fällen von drei Monaten. Mit den Neuregelungen werden auch Funkzellenabfragen leichter als bisher möglich. (Reuters/jW)

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