Aus: Ausgabe vom 16.05.2017, Seite 5 / Inland
Staatsanwalt darf VW-Akten auswerten
München. Volkswagen muss im Streit mit der Staatsanwaltschaft über die Beschlagnahme geheimer Unterlagen zum Dieselskandal eine Niederlage einstecken. Die Durchsuchung der von VW beauftragten Anwaltskanzlei Jones Day sei rechtmäßig gewesen, entschied das Landgericht München nach Angaben einer Sprecherin vom Montag. Das Gericht habe Beschwerden des Autobauers und seiner Rechtsanwälte zurückgewiesen. Damit sei klargestellt, dass die Staatsanwaltschaft München die im März sichergestellten Unterlagen zur internen Aufklärung des Abgasskandals bei dem Autokonzern und seiner Tochter Audi auswerten dürfe.(Reuters/jW)
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