Aus: Ausgabe vom 18.05.2017, Seite 11 / Feuilleton
Meinungsfreiheit
Jawohl
Das Landgericht Hamburg hat einen Unterlassungsantrag der AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel gegen ihre Titulierung als »Nazischlampe« in der NDR-Sendung »Extra 3« zurückgewiesen. Als klar erkennbare Satire sei die Formulierung von der Meinungsfreiheit gedeckt, erklärte das Gericht am Mittwoch. Moderator Christian Ehring hatte am 27. April Weidels Rede beim AfD-Parteitag in Köln kommentiert: »Jawohl. Schluss mit der politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die Nazischlampe doch recht.« Die Entscheidung des Landgerichts ist nicht rechtskräftig. Fortsetzung am Oberlandesgericht folgt. (dpa/jW)
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