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Aus: Ausgabe vom 23.05.2017, Seite 4 / Inland

Karlsruhe prüft ­»Neutralitätspflicht«

Karlsruhe. Am kommenden Mittwoch will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Grundsatz prüfen, wie weit die Äußerungsfreiheit von Regierungsmitgliedern im Meinungskampf reicht. Anlass ist eine Presseerklärung von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU), die auf der Homepage ihres Hauses zum Boykott einer AfD-Demonstration aufrief. Die Partei klagte daraufhin wegen »Verletzung ihrer Neutralitätspflicht im Amt«. Damit, dass Wanka diesen Text auf die Internetseite ihres Ministeriums stellte und nicht etwa auf ihre eigene oder die der CDU, nutzte sie nach Ansicht der Kläger unzulässig die Ressourcen ihres Ressorts. (dpa/jW)