Aus: Ausgabe vom 06.06.2017, Seite 2 / Inland
»Genetisches Phantombild« kommt
Berlin. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will einem Medienbericht zufolge das sogenannte genetische Phantombild als Beweismittel in Strafverfahren zulassen. Das gehe aus einer Beschlussvorlage zur Innenministerkonferenz Mitte Juni in Dresden hervor, schreibt das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Demnach sollen Ermittler künftig DNA-Proben aus Speichel, Blut oder Haaren auch zur Vorhersage des äußeren Erscheinungsbildes, der biogeographischen Herkunft sowie des Alters einer Person heranziehen dürfen. Damit soll der Kreis potentieller Verdächtiger künftig besser eingegrenzt werden können, um »zielgerichtete Ermittlungen beziehungsweise Fahndungen« zu ermöglichen. (dpa/jW)
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