Als »Terrorist« kriminalisiert
In Hamburg wird dem kurdischen Exilpolitiker Zeki Eroglu der Prozess gemacht. Der Vorwurf: Politiker der Arbeiterpartei PKK zu sein
Martin DolzerDer Prozess gegen den kurdischen Politiker Zeki Eroglu nach Paragraph 129 b Strafgesetzbuch vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) neigt sich dem Ende zu. Dieser Paragraph kriminalisiert eine Vielzahl politischer Organisationen als »terroristische Vereinigung im Ausland«, unter ihnen ist nach wie vor auch die kurdische Arbeiterpartei PKK.
In den letzten Wochen hat die Verteidigung eine Vielzahl von Anträgen gestellt, die – wie auch Erklärungen des Angeklagten ...
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