Vorratsdatenspeicherung: Pflicht ausgesetzt
Mainz. Die Bundesnetzagentur hat die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für Internetprovider und Telefonanbieter ausgesetzt. Die Behörde reagierte am Mittwoch auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen aus der vergangenen Woche. Demzufolge verstößt die deutsche Rechtslage gegen europäische Datenschutzrichtlinien. Bis zum Urteil im Hauptverfahren werde die Pflicht zur zehnwöchigen Speicherung von Verkehrsdaten der Nutzer nicht durchgesetzt, erklärte die Niederlassung der Bundesnetzagentur in Mainz. Der Provider Space-Net hatte vor dem Gericht erstritten, nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet zu werden. Die Speicherpflicht gilt in Deutschland gemäß des neu aufgelegten Gesetzes seit Dezember 2015. Eine Übergangsfrist läuft am 1. Juli 2017 ab. Aufgrund der Gerichtsentscheidung sieht die Netzagentur aber von Durchsetzungsmaßnahmen ab. (dpa/jW)
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