Hitlers Geburtshaus: Enteignung rechtens
Wien. Das österreichische Verfassungsgericht hat die Enteignung des Geburtshauses von Adolf Hitler bestätigt. Sie sei im öffentlichen Interesse geboten, verhältnismäßig, nicht entschädigungslos und deshalb auch nicht verfassungswidrig, urteilte das Gericht vergangenen Freitag.
Das Parlament in Wien hatte im Dezember ein Gesetz verabschiedet, das die Enteignung des Gebäudes in Braunau am Inn ermöglichte. Der Anwalt der bisherigen Hausbesitzerin hatte dagegen geklagt. Das Gericht bestätigte die Sicht der Regierung, es bestehe die Gefahr, dass das Haus eine Pilgerstätte von Rechten werde. Die Klägerin wird nun voraussichtlich vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. (AFP/jW)
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