Anno … 29. Woche
1917, 17. Juli: Der britische König Georg V. ändert den Namen seiner Dynastie »von Sachsen-Coburg und Gotha« in Windsor. Die Namensänderung (nach der königlichen Residenz Windsor Castle) ist eine Parteinahme gegen den Kriegsgegner Deutschland und soll die letzten äußeren Zeichen der Verbundenheit des Königshauses mit dem deutschen Adel tilgen.
1927, 22. Juli: Das französische Parlament legt in einem Gesetz die Anbauflächen der Trauben fest, die für die Grundweine des Champagner verwendet werden dürfen. Der Konflikt um den Schaumwein ist damit beigelegt. 1909 und 1910 hatte eine Mehltauplage die Ernte vernichtet. Als sich die großen Champagnerhäuser daraufhin Trauben aus anderen Gebieten liefern ließen, kam es zu Protesten und gewalttätigen Aufständen.
1937, 19. Juli: In München wird die Wanderausstellung »Entartete Kunst« eröffnet. Von Reichspropagandaminister Joseph Goebbels zusammengestellt, zeigt sie Bilder und Skulpturen moderner Kunst u. a. von Paul Klee, Max Ernst und Ernst Barlach. Die ausgestellten Werke werden als »artfremd« und »ungesund« diffamiert. Die Schau tourt bis zum April 1941 durch zahlreiche Großstädte.
1957, 18. Juli: Bei einer Wahlkampfkundgebung der CSU in München kommt es zu Tumulten. Nachdem Bundestagsvizepräsident Richard Jaeger die allgemeine Wehrpflicht, die im Juli 1956 eingeführt wurde, als eine Notwendigkeit bezeichnet hat, empören sich im Saal anwesende Antimilitaristen und lärmen so stark, dass Jaegers weitere Rede kaum zu verstehen ist. Immer wieder rufen sie »Heil Adenauer!« Nach einem Handgemenge werden die Protestierer aus dem Saal gedrängt.
1957, 23.–26. Juli: In Ostberlin beginnt vor dem Obersten Gerichtshof der Schauprozess gegen vier Mitglieder der »Harich-Gruppe«: den Verleger des Aufbau-Verlags Walter Janka, den Chefredakteur der Kulturbund-Zeitung Sonntag Heinz Zöger und seinen Stellvertreter Gustav Just sowie den Journalisten Richard Wolf. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sie hätten das Ziel verfolgt, die sozialistischen Errungenschaften der DDR zu beseitigen und die »Staatsmacht der DDR zu liquidieren«. Wolfgang Harich, der bereits am 9. März zu einer zehnjährigen Zuchthausstrafe verurteilt worden war, tritt als Kronzeuge der Anklage gegen sie auf. Die Angeklagten werden zu zweieinhalb bis fünf Jahren Haft verurteilt.
1987, 17. Juli: Der Staatsrat der DDR beschließt die Abschaffung der Todesstrafe. Sie war zuletzt 1981 vollstreckt worden. Seit 1949 hatte es insgesamt 166 Hinrichtungen gegeben.
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Freund und Helfer der Nazis
vom 15.07.2017