Hintergrund
Zehn Anwältinnen und Anwälte der Nebenklage im Münchner NSU-Prozess erklärten am 1. August:
Die Bundesanwaltschaft hat mit ihrem Plädoyer versucht, die Deutungshoheit über den NSU-Komplex zurückzuerlangen. Sie hat sich aber nicht darauf beschränkt, ihre lange überholte »Trio«-These auszubuchstabieren, sondern gleichzeitig all diejenigen diffamiert, die ihre Sichtweise nicht teilen, wie unter anderem Obleute der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, Journalisten und Nebenklägervertreter. (...)
Die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt haben nicht nur aus Sicht der Nebenklage nicht alles getan, um weitere Unterstützer insbesondere an den Tatorten zu ermitteln. Auch der zweite Untersuchungsausschuss des Bundestages hat dies mit deutlichen Worten einstimmig festgestellt (Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht vom 23.06.2017, Drs. 18/1950, S. 945-947.). Die Aufarbeitung des NSU-Komplexes auf Grundlage dieser mangelhaften Ermittlungen hat daher keineswegs ergeben, dass örtliche Unterstützer des NSU nicht existierten. (...)
Auch die Bundesanwaltschaft sieht offensichtlich Lücken in den eigenen Ermittlungen. So hat Oberstaatsanwältin Greger in ihrem Plädoyer beispielsweise eingeräumt, dass die Herkunft von allein drei der 20 beim NSU gefundenen Schusswaffen ermittelt wurde.
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