»Um die blanke Not zu verhindern«
Erstmals erließ ein Schweizer Kanton einen gesetzlichen Mindestlohn. Gespräch mit Ewald Ackermann
Johannes SupeIn der Schweiz wird bald der erste gesetzliche Mindestlohn in Kraft treten. Am Freitag befand das Schweizerische Bundesgericht, dass der Kanton Neuchâtel verbindliche Gehaltsuntergrenzen festlegen darf. Dagegen hatten zuvor Unternehmervereinigungen geklagt. Welche Geschichte steckt hinter der Einführung der Lohnuntergrenze?
Die Kantone haben bereits in der Vergangenheit Mindestlöhne festgelegt, allerdings nur für einzelne Branchen. Das konnten sie über sogenannte No...
Artikel-Länge: 3086 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.