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24.08.2017 / Ausland / Seite 6

»Talak« ist verfassungswidrig

Indiens Oberster Gerichtshof erklärt traditionelle muslimische Praxis für unrechtmäßig

Thomas Berger

Anderthalb Jahre hatte Shayara Bano diesem Moment entgegengefiebert. Am Dienstag konnte die Muslimin aus dem nordindischen Allahabad ihrer Erleichterung dann freien Lauf lassen. Indiens Oberste Richter in Delhi haben Banos Klage vom Februar letzten Jahres stattgegeben und die muslimische Praxis des »dreifachen Talak« für verfassungswidrig erklärt. Der Brauch, der dem muslimischen Mann eine Sofortscheidung ermöglicht, verstoße gegen das Recht auf Gleichberechtigung,...

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