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Aus: Ausgabe vom 29.08.2017, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Gegen die »gelbe ­Gewerkschaft«

Von Johannes Supe

Die Schweizer trauen sich was, Unternehmer wie auch Gewerkschafter. Das gilt gerade für den Baubereich. Hier hat die Unternehmervereinigung, der Schweizerische Baumeisterverband, kurzerhand die Gründung einer eigenen Gewerkschaft angestoßen. »Sekretäre von Novatrava leiten gleichzeitig Sekretariate des Baumeisterverbands«, sagte Vania Alleva, Präsidentin der größten Schweizer Gewerkschaft Unia, dazu vor zwei Jahren zu jW. Doch wie begegnet man einer »gelben Gewerkschaft«? Mit der Frage musste sich nun ein Gericht im Kanton Aargau beschäftigen.

Vor Gericht standen zwei Unia-Sekretäre, die vor mehr als zwei Jahren gegen einen Ressortleiter von Novatrava vorgegangen sein sollen. Dieser besuchte damals Baustellen, um Arbeiter von der unternehmernahen Vereinigung zu überzeugen. Was dann geschehen sein soll, schilderte am Freitag die Aargauer Zeitung in einem Bericht über die Verhandlung so:

»Dabei stellte er fest, dass er von zwei Männern in einem Personenwagen verfolgt wurde. In Aristau kam es zur verbalen Auseinandersetzung. Er erkannte in seinen Verfolgern die beiden Beschuldigten, die sich als Vertreter der Gewerkschaft Unia zu erkennen gaben. Der Novatrava-Vertreter setzte seine Werbetour aber unbeirrt fort, die beiden Unia-Leute folgten ihm nach Oberlunkhofen, Unterlunkhofen, Bremgarten, Nesselnbach, Fislisbach und Busslingen, wo er in ein Restaurant ging. Die beiden Verfolger kamen ebenfalls ins Restaurant und setzten sich an seinen Tisch. Wieder wurden heftige Worte gewechselt und die beiden Unia-Leute gaben dem Novatrava-Mann mit auf den Weg, er solle sich eine neue Stelle suchen, sonst werde man ihm das Leben schwermachen.« Einige Tage später soll sich der Vorgang wiederholt haben.

Beide Unia-Sekretäre erhielten in der Folge einen Strafbefehl und sollten Beträge zwischen 900 und 1.200 Franken zahlen (etwa 790 bzw. 1.050 Euro). Dagegen legten sie Einspruch ein – und bekamen von der Lenzburger Gerichtspräsidentin Eva Lüscher Recht. Die sah den Tatbestand der Nötigung als nicht gegeben an, zumal der Novatrava-Vertreter erst auf Drängen seines Verbands geklagt hatte.

Vor dem Entscheid der Gerichtspräsidentin hatte der Verteidiger der Gewerkschafter ausführlich dargelegt, vor welchem Hintergrund die Aktion der beiden stattfand: Ziel von Novatrava sei es, das rückgängig zu machen, was die Unia für die Beschäftigten auf dem Bau erreicht habe. Richtig voran geht es mit dem Vorhaben aber nicht: Novatrava kann sich nur auf einen kleinen Bruchteil der Mitglieder der Unia stützen; das letzte »Info-Bulletin« hat der Verband im vergangenen Jahr veröffentlicht.

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