Urteil gegen Unternehmertricksereien
Bundesarbeitsgericht: Mindestlohn ist Berechnungsgrundlage für Zuschläge
Mehr als zweieinhalb Jahre nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil die Position Tausender Schichtarbeiter gestärkt. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter stellten mit einem Urteil am Mittwoch klar, dass für Nachtzuschläge, die nach dem tatsächlichen Stundenverdienst berechnet werden, der Mindestlohn als untere Basis gilt. Auch für die Extravergütung von Feiertagsarbeit sei die Lohnuntergrenze grun...
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