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Aus: Ausgabe vom 21.09.2017, Seite 15 / Medien

Presserat rügt Bild wegen »G-20-Fahndung«

Berlin. Der Presserat hat die »G-20-Fahndungsaktion« von Bild missbilligt. Dies berichtete das Medienportal Meedia am vergangenen Freitag. Im Juli hatte das Blatt auf seiner Titelseite unverpixelt einen Steine werfenden Mann sowie zahlreiche weitere Fotos, auf denen mutmaßliche Randalierer identifizierbar zu erkennen waren, veröffentlicht. Die Zeile dazu lautete: »Gesucht! Wer kennt diese G-20-Verbrecher: Sachdienliche Hinweise bitte an die nächste Polizeidienststelle.« Insgesamt zeigte die Boulevardzeitung die Gesichter von 18 Personen, die an Krawallen und Plünderungen während des Gipfels in Hamburg beteiligt gewesen sein könnten. Wie der Presserat mitteilte, seien elf Beschwerden zu der eigenmächtigen Aktion bei ihm eingegangen. Zwar sahen die Medienwächter aufgrund des »überragenden öffentlichen Interesses« keinen Verstoß gegen den Schutz der Persönlichkeit nach Ziffer 8 des Pressekodex. Die Demonstranten hätten damit rechnen müssen, dass sie fotografiert werden. Jedoch verstoße die Art der Darstellung – mit Foto und eingeklinktem Porträtbild – in Verbindung mit dem Aufruf gegen den Kodex. Die Abgebildeten würden hierdurch an einen öffentlichen Pranger gestellt. »Es gehört nicht zur Aufgabe der Presse, selbständig nach Bürgern zu fahnden, ohne dass ein offizielles Fahndungsersuchen seitens der Staatsanwaltschaft vorliegt«, so der Presserat. Folgen einer selbstinszenierten Verbrecherjagd seien nicht »mehr zu kontrollieren und können auch Selbstjustiz Vorschub leisten«. (jW)

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