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Aus: Ausgabe vom 22.09.2017, Seite 4 / Inland

Terrorverdächtiger kann abgeschoben werden

Leipzig/Wiesbaden. Der unter Terrorverdacht in Hessen festgenommene Tunesier Haikel S. kann unter Bedingungen abgeschoben werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die tunesische Regierung müsse zusichern, dass S. im Fall der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe die Möglichkeit bekommt, dass seine Strafe mit der Aussicht auf Herabsetzung der Haftdauer überprüft werde, hieß es. Haikel S. war im Februar festgenommen worden. Die Ermittlungsbehörden halten ihn für hochgefährlich und werfen ihm vor, für die Terrormiliz IS in Deutschland einen Anschlag vorbereitet zu haben. (dpa/jW)

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