Anwalt wegen Eilantrag für Asylbewerber bestraft
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat einem Rechtsanwalt eine Gebühr von 2.600 Euro für einen missbräuchlich gestellten Eilantrag gegen eine Abschiebung auferlegt. Gleichzeitig lehnte die 1. Kammer des Zweiten Senats mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Abschiebung eines Asylbewerbers nach Afghanistan ab (2 BvQ 56/17). Der Mann sei 2011 nach Deutschland gekommen, sein Asylantrag 2013 abgelehnt worden. Eine Klage dagegen blieb erfolglos. Das zuständige Verwaltungsgericht habe den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Abschiebung am 11. September 2017 abgelehnt, weil dem Antrag die Eilbedürftigkeit fehle und er unbegründet sei. Einen Tag später habe der Rechtsanwalt des Afghanen den Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt, da die Abschiebung noch am selben Tag bevorstehe. Zu diesem Zeitpunkt habe der Anwalt bereits gewusst, dass sein Mandant ohnehin untergetaucht war. (dpa/jW)
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