Anwalt: V-Leute wussten vorher von Amoklauf
München. Im Prozess gegen den Waffendealer des Amokläufers, der im Juli 2016 in einem Münchner Einkaufszentrum neun Menschen ermordete, haben Nebenklagevertreter einen 47seitigen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Rechtsanwalt Yavuz Narin, der Hinterbliebene der Opfer vertritt, wandte sich am Donnerstag zudem mit einem Hilferuf an die Öffentlichkeit. Beihilfe zum Mord sei in diesem Fall »durch die Hauptverhandlung sonnenklar erwiesen«, erklärte Narin. »Die Staatsanwaltschaft schützt aber verdeckte Ermittler und V-Personen, die vorab von den Mordtaten wussten.« Dem Angeklagten werde nur fahrlässige Tötung vorgeworfen; und die Staatsanwaltschaft habe bereits ihr Plädoyer vorbereitet. »Wir kämpfen auf verlorenem Posten und müssen zusehen, wie dem Angeklagten offenbar ein Strafklageverbrauch geschenkt werden soll. Er kann im Falle eines rechtskräftigen Urteils später nicht mehr wegen Beihilfe zum Mord belangt werden«, warnte Narin. Der Angeklagte Philipp K. hatte sich in Chats eindeutig neofaschistisch geäußert. Der Amokläufer, dem er die Tatwaffe beschaffte, hatte es vor allem auf Jugendliche mit Migrationshintergrund abgesehen. (jW)
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