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Aus: Ausgabe vom 30.09.2017, Seite 11 / Feuilleton
Gema-Tarife

Netto statt brutto

Nach langen Verhandlungen und einem Schiedsgerichtsverfahren haben sich Gema und Veranstalterverbände am Donnerstag auf neue Tarife für die Abgaben bei Rock- und Popkonzerten geeinigt. Die Gema hatte als Vertreterin der Urheberrechte von Komponisten, Textautoren und Musikverlegern eine generelle Vergütung in Höhe von zehn Prozent der Umsätze gefordert. Die Veranstalter erklärten erleichtert, dies konnte dank eines Schiedsspruches des Deutschen Patent- und Markenamtes in München abgewehrt werden. Auf solcher Basis wären viele Konzerte nicht mehr möglich gewesen, vor allem kleine mit bis zu 2.000 Personen, erklärte Pascal Funke, Präsident des Verbands der Deutschen Konzertdirektionen. Gema-Vorstandsmitglied Georg Oeller nannte es einen »wesentlichen Verhandlungserfolg«, dass die Organisation künftig auf der Grundlage eines Prüfrechts Einsicht in relevante Unterlagen der Veranstalter nehmen könne. Die Abgaben an die Gema sollen sich künftig aus den Netto- und nicht mehr aus den Brutto-Umsätzen ergeben. Im Gegenzug wurden die gestaffelten Vergütungssätze leicht angehoben. Die Neuregelung tritt am 1. Januar in Kraft und läuft zunächst bis Ende 2021. (dpa/jW)

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