Richter hinterfragen Rundfunkgebühr
Bundesverwaltungsgericht: Beitrag für Hotelzimmer nur bei Empfangsmöglichkeit
Der Rundfunkbeitrag (zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD/ZDF etc.) darf für Hotel- und Gästezimmer nur erhoben werden, wenn dort auch eine Empfangsmöglichkeit vorhanden ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch vergangener Woche entschieden (Az.:BVerwG 6 C 32.16).
Geklagt hatte die Betreiberin eines Hostels in Neu-Ulm (Bayern), die den allgemeinen Beitrag für Betriebsstätten zahlt und auch noch für jedes ihrer Gästezimmer...
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