Exagent Mauss kommt auf Bewährung frei
Bochum. Der frühere BRD-Geheimagent Werner Mauss ist am Donnerstag vom Bochumer Landgericht wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, muss also nicht ins Gefängnis. Nach einjähriger Prozessdauer hielt es das Gericht für erwiesen, dass Mauss zwischen 2002 und 2011 insgesamt 13,2 Millionen Euro Steuern nicht bezahlt hatte. Mauss hatte angegeben, das Vermögen stamme aus einem Treuhandfonds zur Finanzierung seiner Agententätigkeit. Es sei ihm daher nicht zuzurechnen. Der Staatsanwalt hatte sechs Jahre und drei Monate Haft beantragt.
Richter Markus van den Hövel machte für den gebürtigen Essener eine »große, beeindruckende Lebensleistung« und einen »tadellosen Lebensweg« geltend. Mauss wirkte unter anderem an der Festnahme des RAF-Mitglieds Ralf Pohle in Athen mit. Mauss' Verteidiger sprach anschließend von einer »beeindruckenden Urteilsbegründung«. (AFP/dpa/jW)
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